Informationen & Unterweisungen
Unterweisungen:
Informationen zu Spezialthemen (als Gegenstand zur Unterweisung):
Lärmschutz-Information
Download Vorlagen:
Die Unfallmeldung eines Arbeitsunfalles an die AUVA wird von der ISG Herrn Starzinger durchgeführt. Wann ist diese erforderlich?:
Die Meldung muss innerhalb von fünf Tagen erstattet werden!
Meldepflicht besteht bei Tod oder mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit.
Darüber hinaus wird ersucht, bei Unfällen mit Zahnschäden oder der Beschädigung von prothetischen Hilfsmitteln immer eine Meldung zu machen.
Die nachfolgenden Formulare dienen lediglich dazu, damit Sie die relevanten Daten bereit halten
AUVA-Unfallmeldeformular zum PC-Ausfüllen
AUVA_Unfallmeldung.pdf
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