Baukostenbeitrag

Was ist ein Baukostenbeitrag?

Erhält ein Wohnungsbewerber die Zuteilung einer geförderten Mietwohnung, so ist von ihm laut Wohnbauförderungsgesetz ein Beitrag zur Finanzierung der Gesamtbaukosten der Wohnung aus Eigenmittel aufzubringen. Dieser Baukostenbeitrag beträgt in der Regel 2 Prozent.

Bei Auflösung des Mietverhältnisses wird der Baukostenbeitrag gemäß den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (§ 17), vermindert um 1 Prozent Abschreibung pro Jahr, an den ausscheidenden Mieter oder dessen Erben zurückgezahlt. Der nachfolgende Mieter muss den so verminderten Baukostenbeitrag wiederum an die Genossenschaft einzahlen.

Was ist zum Unterschied eine Kaution?

Die Kaution ist kein Finanzierungsbeitrag, sondern ein Beitrag, der dem Vermieter als Sicherstellung dient. Die Höhe der Kaution wird in der Regel mit dem Dreifachen einer Bruttomonatsvorschreibung festgelegt.

Im Falle der Auflösung des Mietverhältnisses wird die Kaution inklusive einer angemessenen Verzinsung an den ausscheidenden Mieter oder dessen Erben zurückgezahlt.

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