Die oberösterreichische Wohnbauförderung ermöglicht ein breites Spektrum an Unterstützung bei den vielfältigen Fragen rund ums Wohnen. Gleich ob es um eine Neubauförderung von Miet-, Mietkauf-, Eigentumswohnungen, Reihenhäusern oder der Sanierungsförderung beziehungsweise um Wohnbeihilfe geht, die Wohnbauförderung gibt finanzielle Unterstützung.
Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:
- Volljährigkeit
- Österreichischer Staatsbürger oder EU-Bürger bzw. EWR-Bürger
- Die Wohnung ist ausschließlich zur Befriedigung des dauernden Wohnbedürfnisses (Hauptwohnsitz) zu verwenden
- Die Wohn- und Eigentumsrechte an jenen Wohnungen, die in den letzten 5 Jahren vor Bezug der geförderten Wohnung mit Hauptwohnsitz bewohnt wurden, sind binnen 6 Monaten nach Bezug der neuen Wohnung aufzugeben.
- Einkommensgrenzen (inkl. 13. und 14. Gehalt) nicht überschreiten (Jahresnettogehalt):
- Bei einer Person € 50.000,-
- Bei zwei Personen € 85.000,-
- Für jede weitere Person € 7.500,- (€ 8.500,- bei Bezug von erhöhter Fam. Beihilfe)
- Für jedes Kind, das nicht im Haushalt des Förderungswerbers lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sind, erhöhen sich die Einkommensgrenzen ebenfalls um € 7.500,- bzw. € 8.500,- bei Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe
- Bei Nicht EU Bürgern: Personen, die im Besitz eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt“ sind, ununterbrochen und rechtmäßig mehr als 5 Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz hat, die Einkünfte bezieht, die der Einkommenssteuer unterliegen, die Deutschkenntnisse nachweisen kann (Zeugnis Deutschkenntnisse A2)
Hinsichtlich konkreter Anfragen zur Wohnbauförderung setzen Sie sich entweder mit uns oder mit dem Amt der oberösterreichischen Landesregierung in Verbindung.
Wohnbauförderung des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung
