Betriebskosten-Abrechnung

GRUNDSTEUER
Abgabe an die Gemeinde (es gibt eine 20-jährige Befreiung für einen Teil der Grundsteuer).

STROM
Gebühren und Stromverbrauchskosten der allgemeinen Anlagen wie z.B. Stiegenhausbeleuchtung, Kellerganglicht, Antennenverstärker usw.

WASSERGEBÜHREN
Vorschreibungen nach Wasserverbrauch durch Versorgungsunternehmen.

KANALGEBÜHREN
Kosten der Entsorgung bei Kläranlagen bzw. Kanalbenützungsgebühren an öffentliche Institutionen, meistens abhängig vom Wasserverbrauch.

MÜLLABFUHR
Gebührenvorschreibung des Entsorgungsunternehmens bzw. der Gemeinde für die Müllbeseitigung.

KAMINFEGER
Bei mit Einzelöfen beheizten Objekten werden die vorgeschriebenen Kosten des Kaminfegerunternehmens verrechnet.

VERSICHERUNG
Prämien für Versicherungen des Objektes, zumeist: Feuer, Leitungswasser, Haftpflicht sowie mit Ihrem Einverständnis Sturm und Glasbruch (nicht für Wohnungsfenster). Den genauen Haftungsumfang erfragen Sie am besten in der Gebäudeverwaltung. Bitte nicht verwechseln mit der Hausratsversicherung, deren Abschluss jeder Wohnungsinhaber für sich selbst vornehmen sollte.

HAUSBESORGER
Kosten der Betreuung der Anlage, zum Teil durch Betreuer, zum Teil durch Hausbesorger. Eventuell Dienstwohnung, sämtliche Lohnnebenkosten und Materialeinsatz sind ebenfalls enthalten.

SONSTIGES
Alle nicht zuordenbaren Betriebskosten, wie verschiedenes Verbrauchsmaterial werden hier verrechnet. Dazu zählen u.a. Sicherungen, Glühbirnen, Dünger, Benzin und Öl für Rasenmäher usw.

WARMWASSER
Kosten einer eventuell vorhandenen Warmwasseraufbereitung.

UMSATZSTEUER
Derzeit 10 Prozent.

LIFT
Bei einer vorhandenen Liftanlage sind die Servicekosten und die vorgeschriebenen jährlichen Überprüfungen sowie die Kosten der Betreuung enthalten.

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